Endbenutzer-Lizenzvereinbarung (EULA)

AliothPress

Endbenutzer-Lizenzvereinbarung (EULA)

Datum des Inkrafttretens: 23. März 2026

Version 1.0

WICHTIG — BITTE SORGFÄLTIG LESEN, BEVOR SIE ALIOTHPRESS INSTALLIEREN ODER VERWENDEN. Durch die Installation, das Kopieren oder die anderweitige Nutzung von AliothPress („die Software") erklären Sie sich als Lizenznehmer mit den Bedingungen dieser Endbenutzer-Lizenzvereinbarung („Vereinbarung") einverstanden. Wenn Sie nicht einverstanden sind, installieren oder verwenden Sie die Software nicht.

1. Definitionen

„Software" bezeichnet das Content-Management-System AliothPress, einschließlich des gesamten Quellcodes, aller Vorlagen, Assets, Übersetzungsdateien, Dokumentationen und Updates.

„Autor" bezeichnet den ursprünglichen Entwickler und Urheberrechtsinhaber von AliothPress.

„Lizenzschlüssel" bezeichnet einen eindeutigen Aktivierungscode, der beim Autor oder einem autorisierten Marktplatz erworben wurde und für eine Domain gültig ist.

„Kommerzielle Nutzung" bezeichnet jede Nutzung durch eine juristische Person (Unternehmen, Organisation, eingetragenes Gewerbe) oder jede Nutzung, die direkt oder indirekt Einnahmen erzielt, einschließlich, aber nicht beschränkt auf: Unternehmenswebsites, Online-Shops, kostenpflichtige Dienste, Lead-Generierung, Werbung oder Kundenprojekte.

„Nicht-kommerzielle Nutzung" bezeichnet persönliche Websites, Blogs, Bildungsprojekte, gemeinnützige Organisationen und Hobbyprojekte, die keine Einnahmen erzielen.

2. Lizenzerteilung

2.1 Kostenlose (unlizenzierte) Nutzung

Die Software darf für die nicht-kommerzielle Nutzung kostenlos verwendet werden, vorbehaltlich folgender Bedingungen:

(a) Der Hinweis „Powered by AliothPress" muss im Footer der Website und in systemgenerierten E-Mails sichtbar bleiben.

(b) Automatische Updates sind ohne gültigen Lizenzschlüssel nicht verfügbar.

(c) Alle weiteren Bedingungen dieser Vereinbarung gelten uneingeschränkt.

2.2 Lizenzierte (kommerzielle) Nutzung

Für jede kommerzielle Nutzung ist ein Lizenzschlüssel erforderlich. Jeder Lizenzschlüssel gilt für einen (1) Domainnamen und ist nicht übertragbar. Nach Aktivierung eines gültigen Lizenzschlüssels:

(a) Werden die „Powered by AliothPress"-Hinweise aus dem Footer und den E-Mails entfernt.

(b) Stehen automatische Updates für die Dauer der Lizenz zur Verfügung.

(c) Darf der Lizenznehmer die Software zur Erstellung von Websites für Drittkunden verwenden (z. B. Webagenturen), wobei jede Kundendomain einen eigenen Lizenzschlüssel erfordert.

3. Einschränkungen

Der Lizenznehmer darf NICHT:

(a) Die Software weiterverkaufen, unterlizenzieren, vermieten, verleasen oder anderweitig verbreiten, weder in ursprünglicher noch in modifizierter Form.

(b) Abgeleitete Werke auf Basis der Software zum Zweck der Verbreitung oder des Verkaufs erstellen (d. h. die Software forken, um ein Konkurrenzprodukt zu schaffen).

(c) Urheberrechtshinweise, Autorenangaben oder Lizenzinformationen, die in der Software enthalten sind, entfernen, ändern oder verdecken.

(d) Verschleierte oder kompilierte Komponenten der Software zurückentwickeln, dekompilieren, disassemblieren oder versuchen, deren Quellcode oder Algorithmen zu extrahieren.

(e) Den Lizenzüberprüfungsmechanismus, das Update-System oder die Anzeige der Urheberschaft umgehen, deaktivieren oder manipulieren.

(f) Den Namen „AliothPress", das Logo oder zugehörige Marken in Verbindung mit modifizierten Versionen der Software verwenden, die eine Billigung durch den Autor implizieren.

(g) Endnutzern die Software selbst gesondert in Rechnung stellen; Agenturen dürfen nur Installation, Konfiguration und damit verbundene Dienstleistungen berechnen.

4. Modifikationen

Der Lizenznehmer darf geringfügige Änderungen an der Software für den persönlichen betrieblichen Bedarf vornehmen (z. B. benutzerdefiniertes CSS, zusätzliche Vorlagen). Jedoch:

(a) Modifizierte Versionen dürfen nicht verbreitet, veröffentlicht oder Dritten zugänglich gemacht werden.

(b) Der Autor übernimmt keine Verantwortung für Probleme, die durch Modifikationen entstehen. Jede Modifikation erfolgt ausschließlich auf eigenes Risiko des Lizenznehmers.

(c) Wenn der Lizenznehmer eine modifizierte Version veröffentlicht oder betreibt, muss er deutlich darauf hinweisen, dass sie modifiziert wurde, und darf sie nicht als offizielles AliothPress-Produkt darstellen.

5. Geistiges Eigentum

Die Software ist durch das Urheberrechtsgesetz und internationale Verträge geschützt. Der Autor behält alle Eigentumsrechte, geistigen Eigentumsrechte, Titel und Interessen an der Software. Diese Vereinbarung gewährt nur eine eingeschränkte Lizenz zur Nutzung der Software und stellt keine Eigentumsübertragung dar.

6. Gewährleistungsausschluss

DIE SOFTWARE WIRD „WIE BESEHEN" UND „WIE VERFÜGBAR" BEREITGESTELLT, OHNE JEGLICHE GEWÄHRLEISTUNG, WEDER AUSDRÜCKLICH NOCH STILLSCHWEIGEND, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF GEWÄHRLEISTUNGEN DER MARKTGÄNGIGKEIT, EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK, NICHTVERLETZUNG VON RECHTEN DRITTER, GENAUIGKEIT ODER ZUVERLÄSSIGKEIT.

Der Autor gewährleistet nicht, dass:

(a) Die Software die spezifischen Anforderungen des Lizenznehmers erfüllt.

(b) Die Software unterbrechungsfrei, fehlerfrei oder frei von Sicherheitslücken funktioniert.

(c) Mängel behoben werden oder dass Updates nach einem bestimmten Zeitplan bereitgestellt werden.

(d) Die Übersetzungsdateien für die Admin-Oberfläche (31 Sprachen) vollständig, korrekt oder fehlerfrei sind.

(e) Von den integrierten KI-Funktionen generierte Inhalte (Texterstellung, SEO, Übersetzungen, Formularerstellung) korrekt, rechtlich einwandfrei oder für einen bestimmten Zweck geeignet sind. Der Lizenznehmer ist allein dafür verantwortlich, alle KI-generierten Inhalte zu überprüfen.

7. Haftungsbeschränkung

IM GRÖSSTMÖGLICHEN GESETZLICH ZULÄSSIGEN UMFANG HAFTET DER AUTOR IN KEINEM FALL FÜR INDIREKTE, ZUFÄLLIGE, BESONDERE, FOLGE- ODER STRAFSCHÄDEN, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF: DATENVERLUST, GEWINNVERLUST, BETRIEBSUNTERBRECHUNG, REPUTATIONSSCHÄDEN ODER KOSTEN FÜR ERSATZLEISTUNGEN.

Die Gesamthaftung des Autors im Rahmen dieser Vereinbarung übersteigt nicht den Betrag, den der Lizenznehmer tatsächlich für den Lizenzschlüssel gezahlt hat.

Der Lizenznehmer ist allein verantwortlich für:

(a) Die regelmäßige Sicherung aller Daten und Inhalte.

(b) Die Sicherheit, Konfiguration und Wartung seiner Serverumgebung.

(c) Die Einhaltung geltender Datenschutzgesetze (DSGVO, etc.) in Bezug auf die Website des Lizenznehmers und deren Besucher.

8. Kein Support

Diese Lizenz umfasst keinen technischen Support, keine Wartung und keine Beratungsleistungen. Der Autor kann nach eigenem Ermessen separat Supportleistungen anbieten, ist dazu jedoch nicht verpflichtet. Community-Ressourcen (Dokumentation, Foren) können bereitgestellt werden, ohne Garantie für Verfügbarkeit oder Richtigkeit.

9. Kündigung

Diese Vereinbarung gilt bis zu ihrer Beendigung. Sie endet automatisch, wenn der Lizenznehmer gegen eine Bestimmung dieser Vereinbarung verstößt. Bei Beendigung:

(a) Erlöschen alle im Rahmen dieser Vereinbarung gewährten Rechte sofort.

(b) Muss der Lizenznehmer alle Kopien der Software vernichten.

(c) Bleiben die Abschnitte 5, 6, 7 und 10 auch nach Beendigung bestehen.

Der Autor behält sich das Recht vor, einen Lizenzschlüssel bei bestätigtem Verstoß gegen diese Vereinbarung jederzeit und ohne Erstattung zu widerrufen.

10. Anwendbares Recht

Diese Vereinbarung unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss kollisionsrechtlicher Bestimmungen. Für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung sind ausschließlich die Gerichte in Düsseldorf, Deutschland, zuständig.

11. Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung für undurchsetzbar oder ungültig befunden werden, wird diese Bestimmung auf das erforderliche Mindestmaß beschränkt oder gestrichen, und die übrigen Bestimmungen bleiben in vollem Umfang wirksam.

12. Gesamte Vereinbarung

Diese Vereinbarung stellt die gesamte Vereinbarung zwischen den Parteien bezüglich der Software dar und ersetzt alle vorherigen oder gleichzeitigen Vereinbarungen, Zusicherungen oder Absprachen, ob schriftlich oder mündlich.

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